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Der Abschluss einer Autoversicherung scheint auf den ersten Blick recht kompliziert zu sein. Viele Tarife, Regelungen, Ausnahmen und Vorschriften sorgen für Verwirrung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihnen einen kurzen und verständlichen Überblick zu den wichtigsten Themen zu geben. Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Kfz-Ratgeber und unter den verlinkten Begriffen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter. Bei einem Unfall, der durch Ihr Verschulden verursacht wurde, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Sach- und Personenschäden, die bei Ihrem Unfallgegner entstehen. Mit dieser Pflichtversicherung soll sichergestellt werden, dass ein Unfallbeteiligter in jedem Fall entschädigt wird, auch wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist. Dabei schreibt der Gesetzgeber eine Deckungssumme von einer halben Million Euro für Sachschäden und 2,5 Millionen Euro für Personenschäden vor. Empfehlenswert ist es aber, eine höhere Summe zu versichern, um vollständig gegen Schadensersatzansprüche abgesichert zu sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Fahrten innerhalb der geographischen Grenzen Europas und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb dieser Grenzen (z.B. die Kanarischen Inseln oder Martinique). Wenn Sie eine Grüne Versicherungskarte mit sich führen,
wird Ihnen auch ein Versicherungsschutz in den darin genannten Ländern außerhalb Europas gewährt. Darunter fallen beispielsweise Tunesien, Türkei oder Ukraine.
Schäden, die Sie vorsätzlich oder widerrechtlich verursacht haben, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Ebenfalls werden keine Schäden an Ihrer eigenen Person oder an Ihrem Fahrzeug ersetzt. Auch bei mutwilliger Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Wagens ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Um in solchen Fällen versichert zu sein, ist es notwendig, eine zusätzliche Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Die Versicherungsunternehmen legen die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung nach unterschiedlichen Kriterien fest. Die Berechnungen werden in erster Linie anhand des Fahrzeugtyps (Typklasse) und des Zulassungsortes (Regionalklasse) vorgenommen. Durch die Berücksichtigung der Schadenfreiheitsklassen nimmt die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre wesentlichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Die detaillierte Prämienzusammensetzung wird auch noch durch das Alter des Fahrzeughalters und die Fahrpraxis sowie diverse Rabattmöglichkeiten bestimmt.
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Fahrzeughalter, welche die grundlegendsten Schäden am eigenen Auto versichert. Dazu gehören Brand- und Wetterschäden infolge von Hagel oder Sturm, Haarwildunfälle, Schmor- und Steinschlagschäden und Diebstahl.
Die Teilkaskoversicherung deckt keine Schäden ab, die durch Eigenverschulden oder mutwillige Beschädigung entstanden sind. Schäden dieser Art werden nur durch eine Vollkaskoversicherung übernommen.
Auch bei der Teilkaskoversicherung wird die Prämienhöhe durch den Fahrzeugtyp und den Zulassungsort bestimmt. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung spielen hier die Schadenfreiheitsklassen aber keine Rolle. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung besteht die Möglichkeit, die jährlichen Kosten zu senken. Im Falle eines Schadens ist der Fahrzeughalter dann verpflichtet, den vereinbarten Beitrag dazu zu zahlen.
Die Vollkaskoversicherung ist der umfangreichste Schutz bei der Kfz-Versicherung. Sie ergänzt die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung und schließt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein. Darüber hinaus sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung auch gegen Schäden abgesichert, für die Sie niemanden haftbar machen können. Sei es, weil Sie einen Unfall selbst verursacht haben, oder weil der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder zahlungsunfähig ist.
Die Vollkaskoversicherung zahlt nicht, wenn ein Unfall durch grob fahrlässige Handlungen verursacht wird. Darunter fällt beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit oder Telefonieren am Steuer und das Überfahren einer roten Ampel. Auch bei selbst begangener, mutwilliger Zerstörung des Fahrzeuges greift die Vollkaskoversicherung nicht. Welche Handlungen genau als grob fahrlässig bezeichnet werden, wird von den Versicherern festgelegt.
Bei der Berechnung der Prämie werden auch hier Typklasse, Regionalklasse und die Schadenfreiheitsklasse von Fahrzeug und Fahrer berücksichtigt. Wie bei der Teilkaskoversicherung ist es ebenfalls möglich, die jährliche Prämie durch eine Selbstbeteiligung zu senken. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Grundsätzlich hängt der zu empfehlende Versicherungsschutz vom Alter und Zustand Ihres Fahrzeuges ab. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Neuwagen unbedingt vollkaskoversichert werden, da diese Wagen nicht nur von einem hohen Wertverfall betroffen sind, sondern bei Unfällen die Reparaturkosten auch besonders hoch sind. Für ältere Fahrzeuge ist eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Diese ist häufig nur wenig teurer als eine Kfz-Haftpflichtversicherung und sichert Sie gegen die häufigsten Schäden ab.
Mit unserem Tarifrechner können Sie in wenigen Schritten die verschiedenen Versicherungsarten kostenlos vergleichen und das passende Angebot für Ihre Bedürfnisse zu günstigen Konditionen finden.