Was leistet eine Insassenunfallversicherung?
Die Insassenunfallversicherung
Besteht eine Insassenunfallversicherung, so sind alle Insassen beim Gebrauch des Fahrzeugs, ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers, bei einem Unfall mitversichert. Der Kfz-Versicherungsschutz gilt bei allen Aktionen rund um den Betrieb des Wagens: Beim Fahren, Ein- und Aussteigen, Parken, Tanken und sogar beim Waschen des Fahrzeugs. Inhaltlich können bei der Insassenunfallversicherung Invaliditätsleistungen, Todesfallentschädigung und verschiedene Tagesgelder (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld) vereinbart werden.
Versichert sein können entweder Sitzplätze im Wagen oder die Insassen pauschal. An und für sich kann die Insassenunfallversicherung jedoch als überflüssig angesehen werden, da die gesetzlich verordnete Kfz-Haftpflicht bereits für alle Körperschäden aufkommt. Somit erlangt die
Insassenunfallversicherung den Status einer normalen Unfallversicherung mit Beschränkung auf das Auto. Die anfallenden Schäden können aber genauso gut von einer normalen Unfallversicherung weltweit übernommen werden.
Sinnvoller als eine Insassenunfallversicherung ist neben der allgemeinen Unfallversicherung auch ein Kfz-Schutzbrief oder eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub.











