Die Grüne Versicherungskarte
Optimaler Schutz außerhalb Deutschlands
Die Grüne Versicherungskarte, auch „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" genannt, ist ein internationaler Nachweis für eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung. Auf der Karte sind alle Angaben zum Fahrzeug, zum Fahrzeughalter und zur Versicherung vermerkt.
Bis zum Abkommen über die Grüne Versicherungskarte 1965 waren Autofahrer verpflichtet, bei Fahrten ins Ausland einen entsprechenden Versicherungsnachweis für das jeweilige Land zu
erwerben und mitzuführen. Diese Notwendigkeit ergab sich aus den unterschiedlichen Bedingungen der Kfz-Versicherungen in den verschiedenen Ländern. Oft sind beispielsweise die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden unterschiedlich hoch.
Durch das Abkommen kann man mittlerweile in alle 27 EU-Mitgliedstaaten fahren, ohne einen Versicherungs- nachweis erwerben zu müssen. Darüber hinaus gilt die Karte noch in den folgenden nicht- europäischen Ländern: Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Irak, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei und Ukraine. Ab dem 1. Januar 2009 wird auch Russland dazu gehören. Gespräche über einen Beitritt zum Abkommen werden derzeit mit Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Libyen, dem Libanon und Syrien geführt.
Das Mitführen der Karte innerhalb der EU ist seit der Verabschiedung des Kennzeichenabkommens 2003 nicht mehr notwendig. Trotzdem ist zu empfehlen, eine Grüne Versicherungskarte bei der Kfz-Versicherung anzufordern und auch bei Fahrten innerhalb der EU mitzuführen. Schadensersatzabwicklungen bei Unfällen im Ausland werden so wesentlich erleichtert. Hilfreich sind auch die Adressen der Regulierungs- stellen im jeweiligen Aufenthaltsland. In einigen europäischen Ländern wie Italien oder Spanien ist es auch weiterhin notwendig, im Falle eines Unfalls die Versicherungskarte vorzuzeigen.











