Generelles zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung - Das sollten Sie wissen!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt jene Schadensersatzansprüche ab, die durch Ihr Verschulden bei einem Dritten entstehen, also Sach- und Personenschäden des Unfallgegners. Die Deckungssummen können bei Sachschäden bis zu einer halben Million und bei Personenschäden mehrere Millionen Euro betragen. Schäden am eigenen Fahrzeug werden von der Haftpflichtversicherung hingegen nicht übernommen. Dafür müssen Sie zusätzlich eine Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung abschließen.
Versicherungsunternehmen haben bei der Gestaltung der Beiträge freie Hand. Generelle Grundlagen der Berechnung sind die Typklasse des Fahrzeugs sowie die Regionalklasse des Zulassungsortes. Je nach Versicherung fließen Faktoren wie beispielsweise Alter oder Beruf des Versicherungsnehmers in die Berechnung mit ein. Zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflicht- und zur Kaskoversicherung können Sie weitere Pakete wie eine Unfall-, Mietwagen oder Insassenversicherung erwerben.
Generell werden Kfz-Haftpflichtversicherungen für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Kündigt keine der beiden Parteien fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Autoversicherungen können nur zum Ende des Jahres mit einem Monat Kündigungsfrist gekündigt werden. Letztmöglicher Termin ist der 30. November. Sonderregelungen gelten bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs oder bei Beitragserhöhungen der Versicherung.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend vereinheitlicht: Werden Sie hier Opfer eines Unfalls, ist es sicher gestellt, dass die Versicherung des Unfallgegners für die Kosten aufkommt. Probleme hingegen könnte es mit der Höhe der Schadenssumme geben, denn hier weichen die Standards in den einzelnen Staaten erheblich voneinander ab. Informieren Sie sich deshalb vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zusatzversicherung. Nur so können Sie sicher gehen, dass ein etwaiger Schaden nach deutschem Recht und Standard abgerechnet wird.











