Eine interessante Option zur Minderung der laufenden Versicherungskosten stellt die Werkstattbindung dar: Wenn Sie zustimmen, das Auto in einer von der Versicherung gewählten Werkstatt reparieren zu lassen, können Sie je nach Anbieter zwischen 5 und 20 Prozent der Beiträge für die Kaskoversicherung sparen.
Dies ist allerdings nur sinnvoll für Vielfahrer und Besitzer älterer Fahrzeuge. Bei einem Neuwagen hingegen riskieren Sie den Verlust der Herstellergarantie, wenn die von der Versicherung gewählte Werkstatt keine Vertragswerkstatt des Herstellers ist oder keine Originalersatzteile eingebaut werden. Ebenfalls nicht zu empfehlen ist die Werkstattbindung für Fahrzeuge mit geringer Laufleistung, die noch unter einer kilometergebundenen Garantie des Herstellers stehen.
In erster Linie profitieren vor allem Vielfahrer und all jene, deren Fahrzeuge schon etwas betagter sind, von einer Werkstattbindung. Wenn Sie diese Verpflichtung eingehen, sollten Sie sich in jedem Fall daran halten. Andernfalls müssen Sie als Versicherungsnehmer mit einer Vertragsstrafe rechnen, die je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich ausfallen kann. Das Strafmaß reicht von einer erhöhten Selbstbeteiligung bis hin zu einer prozentualen Beteiligung am Reparaturbetrag.