Die „Neu für Alt-Regelung“ und die Neuwertklausel

Was Sie bei älteren Fahrzeugen beachten sollten

Nicht nur Fahranfänger fahren häufig Autos, die ihre besten Jahre bereits hinter sich haben. Für ältere Fahrzeuge sollte auch die Versicherung nicht zu hoch ausfallen. Meistens werden die günstigen Basis-Tarife gewählt. Doch auch da muss man genau hinsehen, denn gerade bei den preiswerten Tarifen sparen die Versicherer gerne an Leistungen im Ernstfall.

Werden nach einem Unfall neue Teile in das Auto eingebaut, die den Wert des Fahrzeuges steigern, wird dem Versicherten häufig die Differenz zwischen Neuwert und ursprünglichem Zeitwert in Rechnung gestellt. Bei einem neuen Motor oder anderen größeren Reparaturen können so schnell hohe Summen für den Versicherten zusammen kommen. Davor können sich Halter älterer Fahrzeuge durch die Aufnahme der „Neu für alt"-Regelung in die Versicherungspolice schützen. Differenzen zwischen Neu- und Zeitwert werden dem Versicherten dann nicht in Rechnung gestellt.

Aber auch Besitzer von neuen Autos sollten sich genau die Details ihrer Versicherung anschauen. Neuwagen verlieren häufig bereits innerhalb eines Jahres bis zu 20 Prozent an Wert. Bei einem Unfall mit Totalschaden erhält der Geschädigte von der Kfz-Vollkaskoversicherung dann nur noch den aktuellen Marktwert für sein Auto zurück. Das kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Die so genannte Neuwertklausel in der Versicherungspolice gleicht diesen Verlust aus und besagt, dass der Fahrzeughalter den Neuwert seines Autos bei einem Totalschaden deutlich länger erstattet bekommt, teilweise bis zu 24 Monate nach dem Kauf.

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