Innerhalb der Europäischen Union ist das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den einzelnen Staaten noch erheblich voneinander ab. Wenn Sie im Ausland einen Unfall verursachen, wird der Schaden nach den Bestimmungen des Gastlandes abgerechnet. Sind diese zu niedrig angesetzt, müssen Sie gegebenenfalls für den Rest der Kosten aufkommen.
Wenn Sie also des Öfteren mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unterwegs sind, sollten Sie sich unbedingt über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zusatzversicherungen informieren. Mit einer Ausland-Schaden-Schutzpolice können Sie sicher gehen, dass ein etwaiger Schaden nach deutschem Recht und Standard abgerechnet wird. Bei einigen Versicherern ist eine solche Police kostenloser Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung, bei anderen kann sie gegen eine jährliche Aufzahlung erworben werden. Oft übernimmt die Ausland-Schaden-Schutzpolice eine Reparatur vor Ort sowie einen Mietwagen oder eine nötige Übernachtung, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Ist dies nicht enthalten, können Sie sich zusätzlich mit einem Schutzbrief absichern. Bedenken Sie jedoch: Die Ausland-Schaden-Schutzpolice kommt in der Regel nur für Ihre Schäden auf, wenn Sie den Autounfall nicht verschuldet haben.
Unerlässlich ist bei jeder Auslandsfahrt das Mitführen der „Grünen Versicherungskarte", die der Nachweis über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Sie erleichtert im Falle eines Unfalls die Schadensabwicklung wesentlich und ist kostenlos bei Ihrem Versicherungsunternehmen erhältlich.