Leihwagenkosten nach einem Unfall
Der Unfallersatztarif
Ein Unfall ist schnell passiert. Als Geschädigter haben Sie dann unter Umständen Anspruch auf einen Leihwagen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung im Rahmen des Schadenersatzes übernimmt. Hier kommt der Unfallersatztarif ins Spiel. Darunter versteht man den Tarif der Mietwagenanbieter, nach dem die Mietwagenkosten im Falle eines Unfalls abgerechnet werden. Dieser ist wesentlich höher als die normalen Tarife für Leihwagen. Die Verleiher begründen dies mit zusätzlicher Arbeit, mit der Dauer der Regulierung durch die Versicherung und auch damit, dass die Verleihungen bei einem Unfall nicht planbar sind und Fahrzeuge bereitgehalten werden müssen.
In manchen Fällen machen die Kfz-Versicherer Abzüge bei der Erstattung der Kosten für den Leihwagen, wenn dieser nach dem Unfallersatztarif abgerechnet wurde. Die Frage, inwieweit der Geschädigte sich um den Tarif für den Leihwagen kümmern muss, ist umstritten. Auch die gesetzliche Regelung der Höhe des Unfallersatztarifes ist noch ausständig. Es bleibt abzuwarten, ob sich daraus auch Pflichten für den Geschädigten ergeben und inwieweit er belastet werden darf.











