Der Schadenfreiheitsrabatt

Nutzen Sie die Belohnung für unfallfreies Fahren

Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes berechnet sich nach der Schadenfreiheitsklasse. Ausschlaggebend ist also die Anzahl der Jahre, die Sie Ihren Führerschein besitzen und die Sie unfallfrei gefahren sind. Die Schadenfreiheitsrabatte sind in Deutschland jedoch nicht einheitlich geregelt. So können die Prozentsätze bei den einzelnen Versicherungen in der Höhe variieren.

Wenn Sie einen Unfall verursachen, wird Ihnen im nächsten Versicherungsjahr eine bestimmte Anzahl von schadensfreien Jahren abgezogen. Ausschlaggebend ist die Rückstufungstabelle des Versicherers. Die Schadenfreiheitsrabatte haben Einfluss auf die Höhe der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Bei einer Teilkaskoversicherung kommen sie nicht zum Tragen. Auch die Rückstufung erfolgt für beide Klassen separat. Um dieser zu entgehen, können Sie bei Ihrer Versicherung einen Rabattretter beantragen. Oft ist es auch günstiger, einen Schaden selbst zu begleichen, anstatt die Rückstufung in Kauf zu nehmen.

Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln, erfragt der neue Versicherer bei Ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen das Rabattgrundjahr und die Anzahl der Schäden des Vorjahres. Aus diesen Informationen errechnet der Versicherer den neuen Schadenfreiheitsrabatt. Ein Wechsel der Versicherung kann unter Umständen einen besseren Schadenfreiheitsrabtt bringen oder die Rückstufung nach einem Unfall vermindern.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Schadenfreiheitsrabatt von einem Versicherungsnehmer auf einen anderen zu übertragen. Kommt es zu einer Vertragsunterbrechung, bleibt bei den meisten Versicherungen die Schadenfreiheitsklasse bis zu sieben Jahre lang bestehen.

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