Nach einem Unfall sollte man sich auf keinen Fall vom Unfallort entfernen. Damit kann man sich der Fahrerflucht strafbar machen, was weitreichende Konsequenzen haben kann. Auch die eigene Versicherung kann bei einem solchen Fehlverhalten Regress anmelden.
Sollten bei dem Unfall Menschen verletzt worden sein, müssen diese zuerst versorgt werden und gegebenenfalls ein Krankenwagen per Handy (110 oder 112 wählen) oder über die Notrufsäule an der Autobahn gerufen werden. Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden ist in jedem Fall die Polizei rufen
Die Unfallstelle sollte schnellstmöglich gesichert werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Ein Warndreieck ist mindestens 150 Meter entfernt von der Unfallstelle aufzustellen. Es ist darüber hinaus empfehlenswert, eine Warnweste überzuziehen.
Bei kleineren Blechschäden muss die Polizei nicht unbedingt eingeschaltet werden. Es sollte aber ein Unfallprotokoll erstellt werden, das von den Beteiligten unterschrieben werden muss. Ein solches Unfallprotokoll können Sie hier herunterladen. Es gehört ins Handschuhfach eines jeden Autos. Achten Sie darauf, dass auf dem Protokoll ausdrücklich vermerkt ist, dass es sich nur um die Wiedergabe des Unfallhergangs und nicht um ein Schuldanerkenntnis handelt. Wenn Sie eine Kamera oder ein Fotohandy dabei haben, empfiehlt es sich auch, Fotos von der Unfallstelle und den Schäden zu machen.
Den entstandenen Schaden sollten Sie so schnell wie möglich Ihrer Versicherung melden, am besten am Tag des Unfalls, spätestens aber sieben Tage danach. Wenn Personen beim Unfall zu Schaden gekommen sind, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse melden und bei der Verletzung von Mitfahrern auch die Insassenunfallversicherung benachrichtigen, soweit eine solche vorhanden ist.
Bei Wildunfällen ist nicht nur die Polizei, sondern auch das zuständige Forstamt zu benachrichtigen. Fragen Sie gegebenenfalls die Polizei, wenn Sie die richtigen Ansprechpartner nicht kennen.
Wenn zwischen den Unfallbeteiligten Uneinigkeit darüber herrscht, wer die Schuld für den Unfall trägt, wird dies zwischen den Versicherungen geklärt. Informieren Sie zusätzlich - soweit vorhanden - Ihre Verkehrsrechtsschutz Versicherung. Geben Sie auf keinen Fall am Unfallort eine schriftliche oder mündliche Schuldanerkennung ab und rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei. Es ist auch nicht empfehlenswert, bereits in Vorleistung für Reparaturen zu gehen.