Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle (oder Zulassungsbehörde) ist für die behördliche Zulassung eines Fahrzeugs zuständig. Seit dem 1.3.2007 ist dies bei Privatpersonen ausschliesslich die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes. Das Standortprinzip, also z.B. die Zulassung an einem Zweitwohnsitz wegen einer eventuell günstigeren Regionalklasse, ist nicht mehr zulässig. Für die Zulassung eines Fahrzeugs müssen u.a. folgende Dokumente vorgelegt werden: gültiger Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (bzw. Zulassungs- bescheinigung Teil I und Teil II), elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), die seit März 2008 die alte 'Doppelkarte' ersetzt, ggf. ein TÜV/AU Gutachten, eine Vollmacht für Beauftragte, z.B. Ehegatten, oder bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern.











