Die Zulassungsbescheinigungen l und ll haben im Oktober 2005 den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ersetzt. Solange die alten Dokumente noch Gültigkeit besitzen, müssen sie vom Halter nicht ersetzt werden. Erst mit ihrem Ablauf werden die alten Dokumente durch die neuen ersetzt. Falls aber das Fahrzeug zwischenzeitlich den Besitzer wechselt, ist es Pflicht, die Zulassungsbescheinigungen l und ll auszustellen.