Zulassung des Kraftfahrzeuges
Ein Kraftfahrzeug muß durch das jeweils zuständige Zulassungsamt oder Zulassungsstelle für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Ein Kraftfahrzeug muß durch das jeweils zuständige Zulassungsamt oder Zulassungsstelle für den Straßenverkehr zugelassen werden.