Zeitwert
Der Zeitwert bezeichnet den Wert eines Gegenstands, z.B. eines Fahrzeugs oder Fahrzeugteils, zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er steht im Gegensatz zum Neuwert, der den ursprünglichen Anschaffungspreis des Gegenstands kennzeichnet. Im Rahmen des Versicherungsrechts errechnet sich der Zeitwert aus dem Neuwert abzüglich der anfallenden Beträge für Alter, Gebrauch und Abnutzung des Gegenstands.











