Wiederbeschaffungswert

Hat ein Teil oder das ganze Fahrzeug Schaden genommen, wird bezüglich der Schadenregulierung der Wiederbeschaffungswert als Bemessungsgrundlage zur Hand genommen. Er bezeichnet den Preis, der am Markt aufgewendet werden muss, um das beschädigte Teil/Fahrzeug wiederzubeschaffen.

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