Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht beim Antrag auf eine Versicherung mit einer längeren Laufzeit als 12 Monate, umfasst eine Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags. Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen. Wurde der Antragssteller über das Widerrufsrecht nicht schriftlich belehrt, oder hat er diese Belehrung nicht durch eine Unterschrift bestätigt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat nach Zahlung der Erstprämie. Das Widerrufsrecht gilt in allen Versicherungssparten ausser der Lebensversicherung. Das Widerrufsrecht gilt in allen Versicherungssparten ausser der Lebensversicherung. Wird die Versicherung widerrufen, so kann der Versicherer grundsätzlich trotzdem die Prämie bis zum Widerruf verlangen

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