Werkstattbindung
Manche Versicherer bieten kostengünstigere Tarife mit Werkstattbindung an. Bei dieser Art der Versicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, eventuelle Kaskoschäden bei einer bestimmten Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft reparieren zu lassen. Die Kostenabwicklung wird direkt zwischen Werkstatt und Versicherung abgewickelt, eventuelle Kostenvorteile wie Grosskundenrabatte o.ä. können somit in Form von niedrigeren Versicherungsprämien an den Versicherungsnehmer weitergereicht werden. Wird die Reparatur bei einer anderen Werkstatt durchgeführt, kann es allerdings zu einer Vertragsstrafe kommen. Beispielsweise kann der Versicherer einen Abschlag einbehalten. Beim Abschluss einer Versicherung mit Werkstattbindung sollte man deshalb darauf achten, dass das Werkstattnetz des entsprechenden Versicherers dicht genug ist.











