Wenigfahrerrabatt

Wird das versicherte Fahrzeug innerhalb eines Jahres nur bis zu einem bestimmten Kilometerlimit bewegt, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit von einem Wenigfahrerrabatt zu profitieren. Allerdings ist die tatsächliche Fahrleistung dem Versicherer nachzuweisen, wird sie überschritten kann der Versicherer eine Vertragsstrafe auferlegen.

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