Vorläufige Deckung
Vor Beginn des offiziellen Versicherungsschutzes steht Ihnen der Versicherer einen vorläufigen Ver- sicherungsschutz zu, der es Ihnen ermöglicht das Fahrzeug zum Straßenverkehr anzumelden. Denn die Zulassung ist nur bei Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes möglich. Aus diesem Grund stellt Ihnen der Versicherer eine Deckungskarte zu. Sie gilt bis zum Beginn des "richtigen" Versicherungs- schutzes.











