Vertragsstrafe

Wenn aufgrund vorsätzlicher Täuschung Rabatte oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen wurden, und sich die gemachten Angaben nachträglich als falsch herausstellen, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe auferlegen. Zusätzlich zur Strafe erfolgt die Berichtigung der Prämienzahlungen.

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