Versicherungsbeginn/Versicherungsende

Der Versicherungsvertrag beginnt mit Zahlung der Erstprämie, Schutz besteht bereits mit Zustellung der Doppelkarte. Das Ende des Versicherungsschutzes kommt per Kündigung oder den Fortfall des versicherten Risikos zustande. Ein automatisches Auslaufen des Vertrags existiert im Normalfall nicht, denn Stillschweigen des Versicherungsnehmers wird als Zustimmung zur Vertragsverlängerung gewertet.

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