Verschuldenshaftung
Die Verschuldenhaftung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (§823 BGB) geregelt. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht ist zu dessen Ersatz verpflichtet.
Die Verschuldenhaftung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (§823 BGB) geregelt. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht ist zu dessen Ersatz verpflichtet.