Vermögensschaden
Im Schadenersatzrecht wird zwischen unechten und echten Vermögensschäden unterschieden. Unechte Vermögensschäden treten aufgrund oder als Folge eines Personen- oder Sachschadens auf und werden im Rahmen der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Echte oder reine Vermögensschäden hingegen sind beispielsweise Vermögensminderung oder Umsatzeinbußen, die durch einen Arbeitsausfall, der wiederum durch einem Unfall bedingt war, entstehen. Diese Schäden werden nicht in der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern erfordern eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Siehe auch Personenschaden.











