Umweltzone
Seit März 2007 gibt es in vielen deutschen Städten so genannte Umweltzonen. Das Befahren bestimmter Innenstadtstrassen ist damit nur noch Fahrzeugen gestattet, die eine entsprechende Umweltplakette mit sich führen. Diese Umweltzonenregelung basiert auf der im März 2007 in Kraft getretenen deutschen Feinstaubverordnung und soll die Feinstaubbelastung in besonders dicht befahrenen Stadtgebieten mindern. Laut der EU-Richtlinie zur Feinstaubregelung darf die Feinstaubkonzentration maximal 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft pro Tag betragen. Dieser Tageshöchstwert darf nur an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden und der Jahresmittelwert darf nur 40 Mikrogramm betragen.











