Umweltplakette

Am Fahrzeug angebrachte Plakette, die seit der März 2007 in Kraft getretenen Feinstaubverordnung notwendig ist, um bestimmte deutsche Innenstadtbereiche, die so genannten Umweltzonen, zu befahren. Kraftfahrzeuge werden je nach Emissionsschlüsselnummer, die im Fahrzeugbrief, bzw. dem Zulassungsschein zu finden ist, in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Plaketten können bei den Zulassungsbehörden, technischen Servicestellen wie zum Beispiel dem TÜV oder bei bestimmen Werkstätten erworben werden und müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Gewisse Fahrzeuge (beispielsweise Krankenwagen, Arztwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder Arbeitsmaschinen) sind von der Regelung ausgenommen.

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