Ummeldung
Bei Wohnungs- oder Ortswechsel muss auch das versicherte Kfz umgemeldet werden. Nach der Ummeldung erhält der Fahrzeughalter einen neuen Fahrzeugschein, in dem die geänderte Adresse aufgeführt ist. Zieht man innerhalb des Wohnortes um, können die alten Nummernschilder behalten werden. Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk werden allerdings neue Kennzeichen fällig.











