Ein Totalschaden eines Autos liegt vor, wenn der Sachschaden so erheblich ist, dass der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs nicht mehr, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann. In diesem Fall wird von einem technischen Totalschaden gesprochen. Übersteigen die Reparaturkosten eines Fahrzeugs die Differenz von Wiederbeschaffungs- und Restwert ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden die Rede.