Tarifgruppe

Die Tarifgruppe, der ein Kfz-Versicherungsnehmer

zugeordnet wird, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Zuordnung wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers vorgenommen. Unterschieden wird zwischen folgenden Tarifgruppen:

  • Tarifgruppe R: Dieser Tarifgruppe gehört jeder PKW an, sofern der Versicherungsnehmer nicht einer der folgenden Tarifgruppen angehört:
  • Tarifgruppe B: Angestellte oder Pensionäre des Öffentlichen Dienstes gehören dieser Tarifgruppe an.
  • Tarifgruppe A: Landwirte oder ehemalige Landwirte, die nicht anderweitig berufstätig sind. Um in diese Tarifgruppe eingeordnet zu werden, muss ein Nachweis der Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft und eine bestimmte Mindestgröße des Unternehmens bzw. des ehemaligen Unternehmens vorgelegt werden.
  • Tarifgruppe N: Dieser Tarifgruppe werden alle Nicht-PKW-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger zugeordnet.
  • Tarifgruppe D: Selbständige, Freiberufler oder Angestellte aus z.B. Kreditinstituten, Elektrizitätswerken, Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten. Nicht alle Versicherungen bieten diese Tarifgruppe an.

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