Standortprinzip

Im Rahmen der am 1.3.2007 in Kraft getretenen Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZW) wurde das bisher geltende Standortprinzip abgeschafft. Früher konnte ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug an einem Zweitwohnsitz, bzw. seinem regelmässigen Standort, zulassen. Dies bedeutete ggf. eine günstigere Regionalklasse und somit niedrigere Versicherungsprämien. Laut § 46 Abs. 2 des FZW ist für Privatpersonen jedoch nun ausschliesslich die Zulassungstelle ihres Hauptwohnsitzes zuständig.

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