Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Wechsel nach 30.11.

Auto- oder Motorradfahrer welche die Versicherung wechseln möchten, müssen bei der aktuellen Versicherung eine Kündigung aussprechen. Diese muss spätestens am 30.11. des laufenden Jahres bei der aktuellen Versicherung eingehen. Sollte man diesen Termin verpasst haben, so gibt es dennoch eine Möglichkeit die Versicherung zu kündigen. Die Möglichkeit heißt „Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung“ und bietet sich allen Versicherten an, deren Versicherungsbeiträge erhöht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erhöhung um einen Cent handelt oder die Versicherung die Beiträge um mehrere Euro angehoben hat.

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung – Rechnung studieren

Möchte man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, so muss die Versicherung die Beiträge erhöht haben. Eine Beitragserhöhung ist meist auf den ersten Blick kaum zu sehen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Deshalb ist es ratsam, genau hinzuschauen. Steigt der Beitrag wegen eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Hat das Versicherungsunternehmen den Beitrag auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zu wechseln und bis das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingehen muss.

Die Fahrzeug- und Regionalklasse

Versicherungsnehmer haben auch ein Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung wenn Änderungen an der Fahrzeug- oder Regionalklasse vorgenommen wurden. Sollte sich eine Neueinstufung des Fahrzeuges negativ auf Ihren Gelbeutel auswirken, so haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Führt die Neueinstufung allerdings zu einer Beitragssenkung, ist ein Versicherungswechsel nicht möglich. Auch im Schadensfall existiert ein Sonderkündigungsrecht, sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherung. Allerdings ist eine solche Kündigung für den Kunden meist unvorteilhaft, da bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden. Versicherungskunden sollten also immer im Hinterkopf behalten, dass Sie ein „Sonderkündigungsrechte Kfz-Versicherung“ haben.

Weiterführende Links:

  • SparkassenDirekt Versicherung
  • R+V 24
  • Hannoversche Direkt
  • Europa Versicherung
  • Direct Line
  • DBV
  • DA Direkt
  • AXA
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