Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung)
Schadenfreiheitsübertragung bedeutet, dass die SK von einem Versicherungsvertrag an einen anderen weitergegeben wird. Dies beinhaltet allerdings, dass der bisherige Inhaber der SK seinen Anspruch darauf abtreten muss. Die Übertragung ist weiterhin auch nur zwischen bestimmten Personenkreisen möglich, in der Regel erstgradige Verwandte oder dem Partner. Derjenige, der die neue SK erhalten soll, muss natürlich die nötigen Auflagen erfüllen, die für eine Einstufung in diese Klasse notwendig sind.











