Schadenfreiheitsrabattübertragung

Schadenfreiheitsübertragung bedeutet, dass die SF von einem Versicherungsvertrag an einen anderen weitergegeben wird. Dieses bedeutet allerdings, dass der bisherige Inhaber der SF seinen Anspruch darauf abtreten muss. Die Übertragung ist weiterhin auch nur zwischen bestimmten Personenkreisen möglich, in der Regel Verwandte ersten Grades oder dem Partner. Derjenige, der die neue SF erhalten soll, muss natürlich die nötigen Auflagen erfüllen, die für eine

Einstufung in diese Klasse notwendig sind.

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