Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger
Normalerweise steigen
Fahranfänger stets mit der niedrigsten Klasse 0 ein, was in der Regel 240% entspricht. In Ausnahmefällen ist jedoch auch die Einstufung in
Schadenfreiheitsklasse 1/2 möglich. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass über die Eltern bereits ein Versicherungsschutz bei dem betreffenden Versicherer besteht. In diesem Fall wird das Fahrzeug des Fahranfängers als Zweitwagen der Eltern in der höheren SF eingestuft.
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