Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung
Wird der Vertrag für weniger als sieben Jahre unterbrochen, wird der Versicherungsnehmer nach der Wiederaufnahme des Vertrags wieder in diese Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Nach mehr als sieben Jahren Unterbrechung muss er den Beitrag eines Fahranfängers zahlen. Einige Gesellschaften setzen als Grenze für eine Neueinstufung jedoch teilweise unterschiedliche Unterbrechungszeiträume an.











