Risikowegfall

Der Risikowegfall oder "Wegfall des versicherten Risikos" bedeutet, dass das Fahrzeug verkauft oder verschrottet wird. In diesem Fall ist es nicht notwendig den Vertrag zu kündigen, er wird in Absprache mit dem Versicherer aufgelöst. Eine Abrechnung ist möglich, alternativ aber auch eine Verrechnung der geleisteten Prämien, wenn man das Ersatzfahrzeug weiterhin beim gleichen Versicherer versichern möchte.

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