Rabattübertragung

Mit Rabattübertragung ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse, in die ein Versicherungsnehmer von seiner Versicherung eingestuft wurde, auf einen Dritten gemeint. Die Möglichkeit der Rabattübertragung wird von vielen Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen angeboten. Die dritte Person muss in einem besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen, also beispielsweise ein Familienangehöriger oder Lebenspartner sein, oder mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslicher Gemeinschaft leben. Allerdings kann sie nur den Schadensfreiheitrabatt übernehmen, den sie auch selbst hätte erreichen können. Besitzt die dritte Person zum Beispiel den Führerschein erst seit fünf Jahren, kann sie nur maximal fünf schadensfreie Jahre übernehmen.

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