Rabattretter
Als „Rabattretter" werden Klauseln in Versicherungsverträgen genannt, mit deren Hilfe Versicherungsnehmer auch dann von Rabatten profitieren können, wenn der Versicherer einen Schaden für den Kunden regulieren musste. Nachdem eine Versicherung einen Schaden für einen Kunden regulieren musste wird seine Schadenfreiheitsklasse in der Regel zurückgestuft, so dass er dann im nächsten Versicherungsjahr einen deutlich höheren Beitrag bezahlen muss. Ein Rabattretter erlaubt dem Versicherungsnehmer nun, auch weiterhin den gleichen Beitrag zu bezahlen, obwohl der Versicherer einen Schaden reguliert hat. Dabei bleibt der Versicherungsnehmer entweder in der gleichen Schadenfreiheitsklasse oder wird nur soweit in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, dass sein Beitragssatz gleich bleibt. Die erste Art Rabattretter ist natürlich kundenfreundlicher.











