Quittung
Als „Quittung" bezeichnet man eine (schriftliche) Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Ein Schuldner kann von seinem Gläubiger eine Quittung verlangen, nachdem er die Forderungen des Gläubigers beglichen hat. Die Quittung muss genau benennen, welche Schuld beglichen wurde, sodass der Schuldner mit Hilfe der Quittung belegen kann, dass die Schuld beglichen wurde, dass er mit dem Schuldner also „quitt" ist.











