Punktesystem
Das Punktesystem ist ein Regelwerk im Fahrerlaubnisrecht und wurde in Deutschland erstmals 1974 eingeführt. Jeder Verkehrsteilnehmer, der mit einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, welche mit einem Bussgeld von mindestens 40 Euro geahndet wird, gegen die Bestimmungen der StvO oder der FeV verstösst, wird mit einer gewissen Punktezahl bestraft. Diese Punkte werden im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg (auch als Flensburger Punkte bekannt) registriert. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach Art und Schwere des Vergehens. Nach 8 Punkten erfolgt eine Verwarnung, bei 18 oder mehr Punkten wird dann die Fahrerlaubnis entzogen. Um diese zurückzuerhalten, muss sich der Verkehrsteilnehmer einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen und diese mit einer positiven Ergebnis abschliessen. Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden automatisch nach 2 Jahren gelöscht (es sei denn, es kommt während dieser Zeit zu weiteren Verstössen) Straftaten dagegen erst nach 5 oder bis zu 10 Jahren. Man kann jedoch auch durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung eine gewisse Punktezahl tilgen. Siehe Aufbauseminar für Fahranfänger, Medizinisch-Psychologische Untersuchung und Verkehrszentralregister.











