Probezeit

Nach dem Erwerb des ersten Kfz-Führerscheins (mit Ausnahme der Führerscheinklassen M, S, L und T) beträgt die amtliche Probezeit erst mal 2 Jahre. Sie beginnt mit der Aushändigung der Führerscheinpapiere. Durch falsches Verhalten im Strassenverkehr, kann sich die Probezeit jedoch auch auf 4 Jahre verlängern. Es gibt hier zwei verschiedene Arten der Verstösse, die in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt sind. Katalog A umfasst schwerwiegende Verstösse, wie zum Beispiel ein Verstoss gegen des Rechtsfahrverbot, Vorfahrtmissachtung, Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung oder Trunkenheit am Steuer. Die B-Verstösse sind weniger schwerwiegend und beinhalten beispielsweise unbefugte Benutzung eines Kfz, verbotenes Parken und Kennzeichenmissbrauch. Erfolgen während der zweijährigen Probezeit entweder ein A-Verstoss oder zwei B-Verstösse, die mit einem Bussgeld von mehr als 40 Euro geahndet werden, verlängert sich die amtliche Probezeit um weitere 2 Jahre. Zusätzlich muss der Fahrzeugführer an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Mehr zum Thema Kfz:

  • SparkassenDirekt Versicherung
  • R+V 24
  • Hannoversche Direkt
  • Europa Versicherung
  • Direct Line
  • DBV
  • DA Direkt
  • AXA
  • Allsecur
  • Admiral Direkt