Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist die generelle Versicherungspflicht für deutsche Kraftfahrzeuge festgelegt. Sie besagt, dass für alle Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen geführt werden, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem inländischen Versicherer vorliegen muss. Ausländische Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen gefahren werden, unterliegen ebenfalls einem Haftpflichtversicherungsgesetz.

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