Pflichtversicherung
§1 PflVG besagt, dass jeder Fahrzeughalter in der Pflicht ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, und anschließend auch aufrecht zu erhalten.
§1 PflVG besagt, dass jeder Fahrzeughalter in der Pflicht ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, und anschließend auch aufrecht zu erhalten.