Personenschaden

Als Personenschaden wird ein Schadensfall bezeichnet, bei dem eine oder mehrere Personen zu Schaden kommen, also verletzt oder getötet werden. Entsprechende Haftpflichtversicherungen übernehmen nicht nur die ärztlichen Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit des Verletzten bzw. die Bestattung, sondern auch eventuell anfallende Kosten für die Folgen des Personenschadens: Verdienstausfall, Rentenzahlungen, Schmerzensgeldzahlungen, Einkommensnachteile und ähnliches.

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