Öffentliche Wege und Plätze

Öffentliche Wege und Plätze sind definiert als Orte, die für jeden frei zugänglich sind, im Gegensatz zu eingezäunten Privatgrundstücken. Jedes Kraftfahrzeug, das auf diesen öffentlichen Plätzen unterwegs ist, muss durch seinen Fahrzeughalter haftpflichtversichert sein.

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