Neuzulassung

Eine Neuzulassung bedeutet, dass ein Fahrzeug erstmalig auf einen Fahrzeughalter zugelassen wird. Hierbei kann es sich um einen Neuwagen oder einen neu erworbenen Gebrauchtwagen handeln. Bei einer Neuzulassung müssen u.a. folgende Unterlagen vorgelegt werden: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, eine Versicherungsbestätigung und ein Pass oder Personalausweis.

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