Neupreisentschädigung

Wird ein Fahrzeug gestohlen, oder erleidet einen Totalschaden, besteht unter Umständen die Möglichkeit den Neupreis komplett erstattet zu bekommen. Hierfür ist es erforderlich, dass das Kfz nur ein geringes Alter aufweist und Vollkasko-Versicherung besitzt. Das jeweilige Limit erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

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