Naturgewalten und Autos ? wann die Teilkaskoversicherung greift

Naturgewalten und Autos – mutwillige Beschädigungen werden nicht übernommen

Die Teilkaskoversicherung sichert den Fahrzeughalter gegen Naturgewalten ab. Jedoch ist man gegen randalierende Vandalen, die ein Fahrzeug mutwillig beschädigen, nicht mit der Teilkaskoversicherung abgesichert. In einem solchen Fall tritt die Vollkaskoversicherung ein. Weiterhin kann es auch schnell passieren, dass man ein anderes Auto beim Ein- oder Ausparken beschädigt. Das ist ärgerlich, kann aber passieren. Mit der Kfz-Vollkaskoversicherung ist dies kein Problem. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten des Unfallgegners und auch die eigenen Reparaturkosten. Naturgewalten und Autos passen jedoch nie gut zusammen und sollten immer gut versichert sein.

Naturgewalten und Autos – der Hagelschaden

Naturgewalten und Autos - sollte Ihr Auto einmal einen Hagelschaden erlitten haben, so stellt sich die Frage wer für den Schaden aufkommt. Wichtig ist, dass Sie für einen solchen Fall keine spezielle Hagelschaden Versicherung benötigen. Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, dann haben Sie gute Chancen, dass Ihre Versicherung komplett für die Reparatur aufkommt. Dabei müssen Sie sich keine Gedanken um den Schadensfreiheitsrabatt machen, dieser bleibt bei der Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung erhalten. Neben den Hageldellen werden auch durch Hagel verursachte Glasschäden übernommen. Bei manchen Versicherungen müssen Sie die Eigenbeteiligung aufbringen. Andere Unternehmen verzichten allerdings auf die Eigenbeteiligung und übernehmen die Reparatur komplett.

Naturgewalten und Autos – der Sturmschaden

Auch der Sturmschaden gehört in die Kategorie Naturgewalten und Autos. Sollten Sie Sturmschäden an Ihrem Auto erlitten haben, so springt die Autoversicherung - in diesem Fall die Vollkaskoversicherung ein. Dies gilt bis zu der Windstärke acht. Bei einer höheren Windgeschwindigkeit greift die Teilkasko ein. Der Autobesitzer zahlt dann nur seine Selbstbeteiligung. Ereignet sich jedoch ein Unfall aufgrund des Sturms beim Fahren des Fahrzeuges, so zahlt die Teilkasko nicht. Auch die Kfz-Haftpflicht greift in einem solchen Fall nicht. Diese übernimmt nur die Schäden die an anderen Fahrzeugen, an Gebäuden oder an Personen durch einen Unfall geschehen.

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