Minderungspflicht
Die Minderungspflicht gilt für den Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass der Versicherte im Schadensfall alles ihm Mögliche unternehmen muss, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Die Minderungspflicht gilt für den Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass der Versicherte im Schadensfall alles ihm Mögliche unternehmen muss, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.