Leichtkraftfahrzeug

Laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Leichtkraftfahrzeug definiert als ein motorisiertes, vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse von weniger als 350 Kilo und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Ein Leichtfahrzeug ist also eine Art Fahrzeughybrid zwischen Auto und Motorrad, bietet Platz für 1 bis 2 Personen, und ist je nach Modell mit Verbrennungsmotor, Elektromotor oder mit Hybridantrieb erhältlich. Leichtkraftfahrzeuge sind in den europäischen Nachbarländern häufiger vertreten als in Deutschland, hierzulande sind diese Fahrzeuge noch eine Nischensparte. Sie können jedoch auf kurzen Strecken oder im Stadtverkehr eine gute Alternative darstellen, denn verglichen mit einem Motorrad besitzen Leichtkraftfahrzeuge einen höheren Fahr- und Sicherheitskomfort. Ausserdem liegt der Kraftstoffverbrauch sehr viel niedriger als bei einem Pkw und das Fahrzeug lässt sich umweltschonend und billig zu betreiben, denn bei den meisten Modellen fallen keine Kfz-, TÜV- oder Zulassungsgebühren an. Auch für mobilitätseingeschränkte oder gehbehinderte Verkehrsteilnehmer bietet sich die Nutzung eines Leichtfahrzeugs an. Die meisten Leichtkraftfahrzeuge kann man in Deutschland auch ohne regulären Pkw-Führerschein fahren. Man benötigt lediglich einem Motorradführerschein oder die Führerscheinklasse S, die 2005 speziell für Leichtkraftfahrzeuge eingeführt wurde.

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