Kündigung
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Sie können Ihre Versicherung einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes ordentlich kündigen. In einigen Fällen ist es aber auch möglich, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise wenn der Versicherer seine Beiträge erhöht, oder es zum Schadensfall gekommen ist. Bei "Fortfall des versicherten Risikos", wenn das Kfz also beispielsweise verkauft wird, ist eine Kündigung nicht erforderlich, es genügt lediglich die Meldung bei dem Versicherer.











